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Muss ein Bauträger in Polen eine Website haben? [Gesetz 2025]

Ab dem 11.10.2025 muss ein Bauträger eine gesetzeskonforme Website haben. Prüfe, was sie enthalten muss und wie die Veröffentlichung der Daten über PanelDlaDewelopera.pl automatisiert werden kann.

Beitragsbild: Muss ein Bauträger in Polen eine Website haben? [Gesetz 2025]
AutorAlexander Gadomski
RolleGründer und Inhaber von REND.PRO
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit4 Min.

Viele Bauträger fragen bis heute:
Muss ich wirklich eine eigene Website haben, wenn doch alles auf den Immobilienportalen steht?

Kein Drumherumreden – ja, musst du.
Und zwar nicht, weil es „empfehlenswert“ ist.
Ab dem 11. Oktober 2025 ist das Fehlen einer eigenen Website mit konkreten Informationen ein Gesetzesverstoß.

In diesem Beitrag zeige ich, was genau auf der Website stehen muss, wie du die Veröffentlichung automatisierst und warum es heute nicht nur um Marketing geht – sondern um Compliance.

Novelle des Bauträgergesetzes 2025 – was hat sich geändert?

3d visualisierungen eines Einfamilienhausgebiets aus der Vogelperspektive

Das Gesetz trat am 11. Juli 2025 in Kraft.
Bauträger hatten zwei Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen.
Diese Frist ist nun abgelaufen – am 8. Oktober 2025 war der Stichtag.

Ab jetzt gilt:

  1. Jeder Bauträger muss eine eigene Website haben,
  2. auf der detaillierte Informationen über die Investition veröffentlicht werden,
  3. die Daten müssen am selben Tag bei jeder Änderung aktualisiert werden,
  4. jede Werbung und Anzeige muss die Adresse dieser Website enthalten.

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Was genau muss auf der Website stehen?

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Das ist keine Liste „guter Praktiken“. Es handelt sich um gesetzliche Pflichten.

Du musst unter anderem veröffentlichen:

  1. den allgemeinen Teil des Informationsprospekts der Investition,
  2. Angaben zum Bauträger: Sitz, Kontakt, Verkaufsstelle,
  3. genaue Lage der Investition,
  4. Bruttopreise (Wohnungen, Zusatzräume),
  5. alle Zusatzkosten (z. B. Stellplatz),
  6. Preisänderungshistorie mit Datumsangabe,
  7. aktualisierte Daten am Tag der Änderung,
  8. Link zur Website in jeder Werbung – fehlt dieser, verstößt die Anzeige gegen das Gesetz.

Was passiert, wenn du keine Website hast oder die Daten nicht aktualisierst?

Bauträger bei der UOKiK melden

Kurz gesagt: Gesetzesverstoß.

Du riskierst:

  1. Kundenforderungen (z. B. Preis aus einer früheren Version),
  2. Eingriffe der UOKiK,
  3. Vorwurf der Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen,
  4. Reputationsschäden,
  5. fehlende Gesetzeskonformität = Probleme bei Kontrollen und Gerichtsverfahren.

Wie kann man das alles ohne Chaos bewältigen?

panel für bauträger anwendung preisoffenheit

Du betreibst mehrere Investitionen? Hast dynamische Preisänderungen?
Manuelle Verwaltung der Website und Dokumente ist heute ein Rezept für Fehler.

Die Lösung?

PanelDlaDewelopera.pl – ein Tool, das automatisiert:

  1. die Veröffentlichung der Daten gemäß Gesetz,
  2. die Erstellung der Preishistorie,
  3. Echtzeit-Aktualisierungen,
  4. Datenübermittlung an das Ministerium – ohne manuelles Klicken.

Wenn dir rechtliche Sicherheit wichtig ist, ist das eines der wenigen Tools, das Automatisierung, Gesetzeskonformität und UX vereint.

Du brauchst eine Website, die gesetzeskonform ist?

Mach’s nicht kompliziert.

Bei Rend.pro erstellen wir Websites für Bauträger nach den neuen Vorschriften.
Sofort bereit für:

  1. Veröffentlichung der Prospekte,
  2. Integration mit dem CRM,
  3. Anzeige der Preisänderungshistorie,
  4. automatische Angebotsaktualisierungen,
  5. Gesetzeskonformität + UX, das funktioniert.

Du kannst deine fertige Website in wenigen Tagen haben.

Zusammenfassung: Was musst du JETZT tun?

Wenn du bis heute keine konforme Website hast, wird es Zeit zu handeln.

Mindestens erforderlich:

  1. eigene Website für jede Investition,
  2. vollständige, gesetzlich vorgeschriebene Daten,
  3. Preisänderungshistorie,
  4. Links in jeder Werbung,
  5. sofortige Datenaktualisierung nach Änderungen.

Am besten erledigst du es so:

  1. Wir erstellen die Website mit Rend.pro
  2. Du automatisierst Daten und Integration über PanelDlaDewelopera.pl

Ohne Tricks. Ohne Bußgelder. Ohne unnötige Imageverluste.

Willst du das schnell und gesetzeskonform umsetzen? Melde dich – wir helfen!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Muss ein Bauträger eine eigene Website haben?

Ja. Ab dem 11. Oktober 2025 ist jeder Bauträger verpflichtet, eine Website mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu betreiben.

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