
Webseite für Bauträger - 8 Schlüsselelemente einer effektiven Webseite
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Ab dem 11.10.2025 muss ein Bauträger eine gesetzeskonforme Website haben. Prüfe, was sie enthalten muss und wie die Veröffentlichung der Daten über PanelDlaDewelopera.pl automatisiert werden kann.
Viele Bauträger fragen bis heute:
Muss ich wirklich eine eigene Website haben, wenn doch alles auf den Immobilienportalen steht?
Kein Drumherumreden – ja, musst du.
Und zwar nicht, weil es „empfehlenswert“ ist.
Ab dem 11. Oktober 2025 ist das Fehlen einer eigenen Website mit konkreten Informationen ein Gesetzesverstoß.
In diesem Beitrag zeige ich, was genau auf der Website stehen muss, wie du die Veröffentlichung automatisierst und warum es heute nicht nur um Marketing geht – sondern um Compliance.
Das Gesetz trat am 11. Juli 2025 in Kraft.
Bauträger hatten zwei Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen.
Diese Frist ist nun abgelaufen – am 8. Oktober 2025 war der Stichtag.
Ab jetzt gilt:
Das ist keine Liste „guter Praktiken“. Es handelt sich um gesetzliche Pflichten.
Du musst unter anderem veröffentlichen:
Kurz gesagt: Gesetzesverstoß.
Du riskierst:
Du betreibst mehrere Investitionen? Hast dynamische Preisänderungen?
Manuelle Verwaltung der Website und Dokumente ist heute ein Rezept für Fehler.
Die Lösung?
PanelDlaDewelopera.pl – ein Tool, das automatisiert:
Wenn dir rechtliche Sicherheit wichtig ist, ist das eines der wenigen Tools, das Automatisierung, Gesetzeskonformität und UX vereint.
Mach’s nicht kompliziert.
Bei Rend.pro erstellen wir Websites für Bauträger nach den neuen Vorschriften.
Sofort bereit für:
Du kannst deine fertige Website in wenigen Tagen haben.
Wenn du bis heute keine konforme Website hast, wird es Zeit zu handeln.
Mindestens erforderlich:
Am besten erledigst du es so:
Ohne Tricks. Ohne Bußgelder. Ohne unnötige Imageverluste.
Willst du das schnell und gesetzeskonform umsetzen? Melde dich – wir helfen!
Ja. Ab dem 11. Oktober 2025 ist jeder Bauträger verpflichtet, eine Website mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu betreiben.
Nein. Die Website muss eigenständig, unter einer individuellen Adresse verfügbar sein und die im Gesetz definierten Inhalte enthalten. Immobilienportale erfüllen diese Anforderungen nicht.
Unter anderem der Informationsprospekt, Angaben zum Bauträger, genaue Lage der Investition, Bruttopreise, Preisänderungshistorie und Informationen zu Zusatzkosten.
Ja. Die Website muss eine vollständige Historie aller Preisänderungen mit Datumsangaben enthalten – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Du riskierst Verstöße gegen das Gesetz, Kundenforderungen, Sanktionen von der UOKiK und Reputationsverluste.
Nein. Jede Anzeige und Werbung muss einen Link zur Website enthalten, auf der die gesetzlich geforderten Informationen veröffentlicht sind.
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Größe der Investition – jede Investition muss eine eigene Website haben.
Bis zum 11. Oktober 2025. Wenn der Verkauf vor dem 11. Juli gestartet ist, galt eine Übergangsfrist von zwei Monaten.
Mit PanelDlaDewelopera.pl – einer Anwendung, die die gesetzeskonforme Veröffentlichung, Preisaktualisierungen und Datenübertragung automatisiert.
Bei rend.pro – wir erstellen Websites für Bauträger, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sich problemlos mit Systemen wie PanelDlaDewelopera.pl integrieren lassen.
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